Facts & Figures

Der IG Verbindungsstrasse JA ist es ein Anliegen, dass die öffentliche Diskussion über das Projekt Verbindungsstrasse A15 möglichst faktenbasiert geführt werden kann. Aus diesem Grund ist es der IG ein Anliegen, die gängigen falschen Ausführungen der Strassengegnerschaft zu widerlegen.

Behauptung der Gegnerschaft: Der Verkehr in Uznach ist “hausgemacht” und die Entlastungswirkung durch die Verbindungsstrasse würde weniger als 50% betragen.

Stellungnahme IG Verbindungsstrasse JA: Die Gemeinde Uznach hat im Jahr 2017 eine aktualisierte Verkehrserhebung bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Diese Erhebung hat gezeigt, dass sich der Durchgangsverkehr auf einen Anteil von 66% an der Benknerstrasse, einen solchen von 64% an der Rickenstrasse, 63% an der Ernetschwilerstrasse und 59% an der Gasterstrasse beläuft. Tendenz steigend! Die Entlastungswirkung wäre somit bedeutend grösser, als von der Gegnerschaft kolportiert. Ganz abgesehen davon ermöglicht es nur die Realisierung einer Umfahrungsstrasse, dass auch der “hausgemachte” Ziel- und Quellenverkehr vom Wohngebiet nach Aussen verlagert werden kann, was  nicht nur im Städtli, sondern auch an der Rickenstrasse, der Gasterstrasse und an der Zürcherstrasse mehr Lebens- und Wohnqualität bringt. All dies wäre mit punktuellen Massnahmen nicht möglich. Ganz abgesehen von der Anbindung des Gebiets Burgerfeld und der Industrie Schmerikon, was nur mit der Umfahrungsstrasse bewerkstelligt werden kann.

Es ist klar, dass das Erreichen des Entlastungsziels flankierende Massnahmen im Zentrum von Uznach braucht. Die IG Verbindungsstrasse JA wird sich für diese flankierenden Massnahmen einsetzen.

Uznach Verkehrserhebung 2017_Ergebnisbericht

 

Behauptung der Gegnerschaft: Nur mit einer Rückweisung bzw. Ablehnung des Projekts können alternative Massnahmen seriös geprüft werden.

Stellungnahme der IG Verbindungsstrasse JA: Der Kanton St. Gallen hat das aktuelle Projekt über mehrere Jahre unter Einbezug der Bevölkerung und der interessierten Kreisen entwickelt und optimiert. Dabei wurden verschiedenste Linienführungen angeschaut und beurteilt. Das aktuell vorliegende Projekt ermöglicht es, das Verkehrsproblem von Uznach möglichst ganzheitlich zu lösen und die Erschliessung des Gebiets “Allmeind” in Schmerikon zu bewerkstelligen. Einzelmassnahmen würden keine solche ganzheitliche Lösung mit sich bringen, sondern die Probleme nur verlagern.

Es ist aber auch so, dass die Behörden in Uznach in den vergangenen Jahren nicht untätig waren. Unter Mitwirkung der Bevölkerung wurde im Jahr 2000 ein Massnahmenplan mit über 100 Einzelmassnahmen zur Lösung des Verkehrsproblems in Uznach erarbeitet. Diese Massnahmen und der Umsetzungsstand sind bestens dokumentiert. Die Gemeinde hat ausgewiesen, welche Massnahmen realisiert wurden und welche aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht realisiert werden können (z.B. Neugestaltung Knoten  Ochsenkreuzung, Temp 30-Zonen im Zentrum oder Unterführung beim Bahnübergang). Dabei fällt insbesondere in Betracht, dass die Hoheit der betroffenen Kantonsstrassen heute beim Kanton liegt. Mit der Verbindungsstrasse würde sich dies ändern. Nur so können die dringend notwendigen flankierenden Massnahmen überhaupt umgesetzt werden. Wenn die Strassengegnerschaft ausführt, nur eine Ablehnung des Umfahrungsprojekts würde den Weg für griffige (Einzel)massnahmen frei machen, so hat man offenbar die notwendigen Lehren aus der Vergangenheit nicht gezogen.

 

Behauptung der Gegnerschaft: Mit dem ENHK Gutachten ist das Vorhaben der Verbindungsstrasse gestorben.

Stellungnahme IG Verbindungsstrasse JA: Wie die ENHK in ihrem Gutachten selbst schreibt und auch der Kanton in seiner Medienmitteilung festhält, handelt es sich beim aktuell vorliegenden Gutachten um eine vorläufige Beurteilung. Die ENHK wird nach verschiedenen Sondergutachten und dem fertiggestellten Umweltverträglichkeitsbericht ein abschliessendes Urteil fällen. Das ENHK Gutachten stellt aber ohnehin kein abschliessendes Gutachten dar. Selbst wenn in der Schlussbeurteilung keine bessere Einschätzung hervorgeht, kann an der aktuell vorgesehenen Linienführung festgehalten werden, wenn der Verbindungsstrasse A15 Gaster “nationale Bedeutung” zukommt. Mit der Aufnahme in die nationale Durchgangsstrassenverordnung wäre diesem Erfordernis, aller Voraussicht nach, hinreichend Rechnung getragen.

https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2021/01/kanton-prueft-verbesserungen-an-a15-gaster.html